Service

Seit Frühjahr 2005 verfügen alle 699 Amtsgerichte, 116 Landgerichte, 20 Oberlandesgerichte, 3.864 Krankenhäuser deutschlandweit über einen vertraulichen Zugangscode zur VERFÜGUNGSDATENBANK der DVZ - Deutsche Verfügungszentrale AG.

Dadurch sind die Richter vor Anordnung einer Betreuung oder Übertragung des Sorgerechts rund um die Uhr in der Lage, bei der VERFÜGUNGSDATEN-BANK online abzufragen.

Mit der Online-Abfrage zur Patientenverfügung erhalten die Krankenhäuser behandlungsrelevante Informationen, die dem Willen des Patienten entsprechen. Ebenso kann das Vorliegen einer Organverfügung geprüft werden.

Jeder Kunde erhält einen persönlichen DVZ - Notfallausweis!
Dieser DVZ - Notfallausweis zeigt die eingestellten Verfügungen mit den Kontaktdaten der DVZ - Deutsche Verfügungszentrale AG. Der DVZ - Notfallausweis sollte deshalb stets bei den persönlichen Unterlagen wie Personalausweis und Krankenkarte, etc. mitgeführt werden.

Mit unserem Service helfen wir den Ärzten, den Willen des Patienten zu erfahren. Wir können die Ärzte nicht zwingen, diesen kostenfreien Service in Anspruch zu nehmen.

Wir weisen jedoch darauf hin, dass bei Nichtbeachtung des DVZ - Notfallausweises für den Arzt die Gefahr besteht, wegen Körperverletzung strafrechtlich belangt zu werden.

Für die Krankenhausverwaltung besteht in diesem Fall das Risiko, dass bei bewusster Nichtbeachtung des Patientenwillens eine aufgedrängte Behandlung vorliegt. Sie hat nach der Rechtsprechung damit kein Recht diese Leistung gegenüber dem Patienten/Versicherungsnehmer abzurechnen.

Wir haben natürlich keinen Einfluss auf diese Organisationen, gehen jedoch davon aus, dass im Interesse des Patienten, bzw. Versicherungsnehmers entsprechend gehandelt wird. Wir freuen uns, dass unser Service nachweisbar von immer mehr Krankenhäusern angenommen wird.

Sie können Ihre schon vorhandenen Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten, Sorgerechtsverfügungen, Patientenverfügungen, Organverfügungen und Trauerverfügungen in die VERFÜGUNGSDATENBANK aufnehmen lassen.

Sollten Sie noch keine Vorsorgeverfügungen haben, geben wir Ihnen gern Unterstützung mit juristisch abgesicherten Formularen, die auf den bewährten MEGO-Vorsorgebüchern basieren und ständig an die Rechtslage angepasst werden.

Bei Eintragung mit Archivierung Ihrer Verfügungen verwahren wir die Originale Ihrer Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten, Sorgerechtsverfügungen, Patientenverfügungen, Organverfügungen und Trauerverfügungen in unserem Tresor, verarbeiten diese elektronisch und stellen diese datengesichert in die VERFÜGUNGSDATENBANK ein.

Mit Ihrem DVZ - Notfallausweis, den Sie von uns erhalten und immer bei sich tragen sollten, weiß der Arzt und das Krankenhaus im Ernstfall, dass Sie Ihre Patientenverfügung in der VERFÜGUNGSDATENBANK der DVZ - Deutsche Verfügungszentrale AG archiviert haben.

Die Ärzte in den Krankenhäusern erhalten damit die Möglichkeit, den Willen unserer Kunden kurzfristig zu erforschen.

Auf Anfrage des Betreuungsgerichtes bzw. Krankenhauses können diese, je nach den technischen Möglichkeiten dieser Häuser, die Verfügung als elektronisches Dokument sofort ausdrucken oder Sie erhalten es als Fax oder Email übersandt.

 

Sie vertreten ein Krankenhaus und haben noch keinen Zugang?
Jetzt Zugang beantragen